FAQ zur Urheberrechtsabgabe aus USA

Antworten auf eure Fragen zu Mechanical Licensing Collective

Seit unserem letzten Artikel über die Urheberrechtsabgabe in den USA haben wir von Euch etliche Fragen zur MLC Registrierung erhalten. Hier sind die wichtigsten Antworten.

  • Wenn du der originale Urheber der Werke bist und bei keiner Urheberrechtsgesellschaft gemeldet bist.
  • Wenn du Fremdkompositionen vertreibst, die bei keiner Urheberrechtsgesellschaft gemeldet sind und du dich selbst um die Weiterverrechnung an die Urheber kümmern möchtest.
  • Wenn es sich um eine Cover Version eines Songs handelt.
  • Wenn du deine Werke bereits bei einer Urheberrechtsgesellschaft gemeldet hast.
  • Wenn du einen Verlag hast, der sich darum kümmert.
  • Wenn du oder dein Verlag sich bereits um die Registrierung bei der MLC gekümmert haben.

Das kannst du direkt in der MES beim Anlegen eines Produktes tun. Unter „Trackdaten“ findest du „Verlagsrechte“. Dort kannst du zwischen „MLC Registrierung“ und „MLC Opt-out“ wählen. Klicke Ersteres an, wenn du dein Produkt registrieren willst.

Momentan können bereits veröffentlichte Produkte nur über ein Metadaten-Update für die MLC registriert werden. Wir arbeiten aber bereits an einer Lösung, die das einfacher und ohne Zusatzkosten möglich macht.

Bei neuen Produkten sind die Verlagsrechte ein Pflichtfeld, das heißt, du musst dich entweder für Registrierung oder Opt-out entscheiden. Bereits veröffentlichte Produkte sind automatisch auf „Opt-out“ eingestellt.

22. September 2021