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Allgemeines

Wir machen deinen Job leichter, weil wir  die Herausforderungen für Musiklabels kennen. Wir schaffen praktische Lösungen, die dir helfen, deine Arbeit schneller und besser zu erledigen. Wir sind neugierig, mutig und fair in der Zusammenarbeit.

Wir arbeiten mit großen und kleinen Labels zusammen. Wir haben sogar andere Digitalvertriebe als Kunden, die unsere Software einsetzen.

Wir nennen keine Namen, denn entscheidend ist nur, wie gut wir die Anforderungen deines Labels erfüllen. Kontaktiere uns, um zu sehen, ob wir der richtige Partner für dich sind.

Music Enterprise Software MES

Die Music Enterprise Software – kurz MES – ist ein integrativer Bestandteil unserer Services. Mit ihr können Labels Musik digital vertreiben, ihre Supply Chain managen, Umsätze an die Künstler abrechnen und die Performance analysieren.

Über die Jahre haben wir die MES immer weiter ausgebaut, damit Labels spezielle Aufgaben wie Dritt-Label-Abrechnung und Abrechnung verschiedener Umsatzströme einfach erledigen können.

Du kannst MES auf jedem handelsüblichen PC installieren. Bitte achte darauf, dass dein System folgende Voraussetzungen erfüllt:

Windows 8.1 (32-bit und 64-bit), Windows 10 version 1803+ (32-bit und 64-bit), Windows 11 (64-bit)
.NET Framework 4.7.2+
550 MHz+
1+ GB verfügbarer RAM
Standard Audiogerät
150 MB freier Festplattenspeicher plus die Dateigröße der Tracks im wav Format
High Speed Internet (ISDN, DSL, Kabelmodem oder schnellere Verbindung)

Wenn du Mac User bist, dann kannst du MES mittels Boot Camp oder Parallels nutzen.

Wenn du bestehender Kunde bist, dann kannst du die aktuellste Version der Music Enterprise Software jederzeit kostenlos herunterladen. Du brauchst dazu die E-Mail Adresse, mit der du dich registriert hast.

Neukunden erhalten nach erfolgter Registrierung und Vertragsbestätigung eine E-Mail mit Downloadlink und Zugangsdaten.

Du kannst die Music Enterprise Software MES auf mehreren Computern installieren, ohne eine zusätzliche Lizenz zu kaufen.

Lade die Software einfach erneut herunter und installiere sie auf dem neuen Computer. Du kannst mit den gewohnten Zugangsdaten einsteigen.

Deine hochgeladenen Produkte sind zuerst nicht sichtbar. Alle Anwendungsdaten (Audiodateien, Coverbild, Metadaten etc.) werden standardmäßig auf dem Computer gespeichert, von dem sie hochgeladen wurden. Du hast zwei Möglichkeiten, deine bestehenden Produkte sichtbar zu machen:

  1. Kopiere manuell den Filestore von jenem Computer, mit dem die Produkte hochgeladen wurden und lade sie in den Filestore des neuen Computers.
  2. Importieren die Produkte direkt in der MES im Menüpunkt „Produkte“ > „Vom Server laden“. Es werden alle Daten – mit Ausnahme der Audiodateien – von unserem Server  übertragen. Normalerweise brauchst du die Audiodateien nicht im Filestore, ausser du möchtest die Pre-Listenings ändern.

Deine Music Enterprise Software MES ist mit einer automatischen Update-Funktion ausgestattet. Bei jedem Programmstart überprüft die Software, ob auf unseren Servern eine neue Version zu Verfügung steht und installiert diese automatisch. Alle Updates sind für dich kostenlos.

Um die Music Enterprise Software MES nutzen zu können, musst du eine Kreditkarte registrieren, auch wenn du MES irgendwann einmal als CD gekauft hast. Warum?

Sicherheit
Wir haben Kunden auf der ganzen Welt und können sie über Kreditkarte einfach und schnell legitimieren.

Abbuchung von Pay-as-you-go Services
Wenn du  zum Beispiel EAN oder ISRC Codes direkt in der MES bestellst, dann bezahlst du diese Pay-as-you-go Services bequem mit deiner Kreditkarte. Das gleiche gilt, wenn du zum Beispiel MES für das Management deiner Supply Chain nutzt (mehr Infos dazu findest du hier). Dann werden etwaige Speichergebühren und Buchungszeilen über deine Kreditkarte bezahlt.

MES sofort nutzen
Die Bezahlung über Kreditkarte ist einfach und schnell, du kannst MES sofort nutzen.

Du hast keine Kreditkarte zur Verfügung?
Mit einer Prepaid-Kreditkarte kannst du MES sicher und bequem nutzen. Lade soviel Guthaben auf die Karte, wie du für MES planst. Damit hast du deine Ausgaben immer unter Kontrolle. Wenn kein Guthaben mehr auf der Karte ist, dann bekommst du eine Meldung von MES sobald du ein Pay-as-you-go Service nutzen willst.

Technische Fragen

Starte deine Music Enterprise Software MES und klicken im Login-Fenster auf „Zugangsdaten vergessen?“.

Es öffnet sich eine sichere Internetseite mit einem Formular. Trage bitte deinen Vor- und Nachnamen und die E-Mail, mit der du dich registriert hast, ein und schicke das Formular ab.

Du erhälst eine E-Mail mit einem Link mit deinen neuen Zugangsdaten. Falls du die E-Mail nicht bekommst, prüfe bitte deinen Spam-Ordner.

Bitte bewahre deine Zugangsdaten sicher und geheim auf und gib sie nicht an Dritte weiter!

Wenn sich seit der Registrierung deine E-Mail, Rechnungsadresse, Bankverbindung, etc. geändert haben, schreibe bitte die gewünschten Änderungen an support@rebeat.com mit dem Betreff „Stammdaten ändern“ .

Wir ändern deine Daten in unserer Datenbank.

Wichtig: Schreibe von der E-Mail-Adresse, die bei uns registriert ist oder schicke uns im Anhang eine Kopie deines Lichtbildausweises mit

Wende dich einfach an unser Support Team, wir ändern die E-Mail Adresse gerne für dich.

Tel: 0043 2272 61892-0
Mail: support@rebeat.com
Montag–Donnerstag 09:00–15:00
Freitag 09:00–13:00

Zur Sicherheit kann nur der Support Kontodaten ändern. Kontaktiere uns einfach, wir machen die Änderung gerne für dich:

Tel: 0043 2272 61892-0
Mail: support@rebeat.com
Montag–Donnerstag 09:00–15:00
Freitag 09:00–13:00

Wenn du technische Probleme beim Song-Upload hast, prüfe bitte folgendes:

Sind die Spezifikationen der Audiodatei korrekt?

Dateiformat: WAV oder AIFF
Samplingrate: 44,1 kHz
Auflösung: 16 Bit
Kanäle: Stereo

AIFF oder AIF Audiodatei?
AIF ist ein veraltetes Audioformat, über die Music Enterprise Software können nur AIFF Audiodateien importiert werden (ein simples Umbenennen der Dateiendung von AIF zu AIFF reicht nicht aus!)

Entspricht die AIFF Datei dem AIFF-C Standard?
Bei AIFF Audiodateien kann es Probleme beim Import geben, wenn sie nicht dem offiziellen AIFF-C Standard entsprechen. Für gewöhnlich sollte es in jedem aktuellen Audiobearbeitungsprogramm die Möglichkeit geben, AIFF Dateien nach dem aktuellen AIFF-C Standard zu erzeugen. Es ist jedoch möglich, dass sich manche Audiobearbeitungsprogramme nicht an diesen Standard halten.

Workaround: Du kannst die Audiodateien zuerst auf eine CD brennen und anschließend von der CD rippen. Durch das Brennen auf CD wird die Musik in AIFF-C konforme AIFF Audiodateien umgewandelt. Mac-User können die Audiodateien direkt von der CD auf den Desktop kopieren.

Produkte werden von den Portalen automatisch bei Erstanlieferung einem Profil zugewiesen. Gibt es bereits einen gleichnamigen Künstler so werden die neuen Produkte diesem Profil angefügt

Willst du deine Produkte auf ein anderes Profil übertragen, dann können wir das für dich bei den Portalen beantragen. Schreibe bitte eine E-Mail an support@rebeat.com mit

  • Künstlernamen
  • Link zum Profil und
  • die Produkte, die übertragen werden sollen.

Die meisten Dokumente kannst du direkt in der MES ansehen und herunterladen. Klicke in der Menüleiste bei „QuickSteps“ auf „Rechnungen/Statements“. Es öffnet sich nun ein Fenster, wo du die gewünschte Datei ansehen oder direkt vom Server herunterladen kannst.

Falls das gewünschte Dokument nicht verfügbar ist, schreib uns bitte eine Nachricht an support@rebeat.com.

Digitalvertrieb über Rebeat

Für den digitalen Musikvertrieb verrechnen wir marktübliche 15% der Einnahmen.

Du benötigst dazu unsere Music Enterprise Software, die einmalig EUR 149,- kostet. Der Betrag garantiert dir lebenslanges Nutzungsrecht und inkludiert sämtliche zukünftig Updates.

Variable Kosten kannst du in der transparenten Pay-as-you-go Variante und als bequeme Flat-Fee zahlen.

Rebeat Digital ist ein Vertriebsunternehmen. Du tritts lediglich die digitalen Vertriebsrechte für den jeweiligen Track (= Track-Exklusivität) ab und gibst uns die notwendige, urheberrechtliche Zustimmung zum digitalen Vertrieb. Alle anderen Rechte (Urheberrecht, Masterrecht) bleiben beim Musiker/Produzenten/Label.

Unsere Track-Exklusivität bezieht sich nur auf Stores, mit denen wir einen Vertrag haben. Darüber hinaus kannst du deine Musik direkt auf deiner Website oder auf Plattformen wie Bandcamp direkt vertreiben. Wir empfehlen dir sogar solche Marketingmaßnahmen zu setzen, da es sich positiv auf die Verkaufszahlen in den Stores auswirken kann.

Was ist mit Youtube & Facebook?
Sofern die Tracks nur zum Streamen und nicht zum kostenlosen Download angeboten werden, kannst du sie auf YouTube, Facebook & Co hochladen. Bei Youtube wirst du eine Nachricht erhalten „Rebeat claims your content“. Das bedeutet lediglich, dass wir die Vertriebsrechte für diesen Content besitzen und wir ihn deshalb monetarisieren dürfen. Die Einnahmen werden über Rebeat an dich ausbezahlt, minus 15% Revenueshare.

Die meisten Dokumente kannst du direkt in der MES ansehen und herunterladen. Klicke in der Menüleiste bei „QuickSteps“ auf „Rechnungen/Statements“. Es öffnet sich nun ein Fenster, wo du die gewünschte Datei ansehen oder direkt vom Server herunterladen kannst.

Falls das gewünschte Dokument nicht verfügbar ist, schreib uns bitte eine Nachricht an support@rebeat.com.

Wir haben von den Stores Richtlinien bezüglich der Metadaten an die wir uns als Distributor halten müssen. Aus diesem Grund werden die Metadaten sowohl maschinell als auch manuell in unserer Qualitätskontrolle überprüft.

Wird eine ungültige Eingabe entdeckt oder das Cover entspricht nicht dem gewünschten Qualitätsstandard der Stores, bekommst du in der MES ein Ticket mit dem Hinweis zur Korrektur ausgestellt, sowie eine Benachrichtigung per E-Mail.

Bei Fragen zum Ticket schreibe bitte an customerservice@rebeat.com oder antworte direkt auf die E-Mail-Benachrichtigung zu deinem Ticket.

Zwischen dem Tag, an dem uns die Portale einen Umsatz melden bis zur Auszahlung dauert es leider. Das liegt am komplexen Ablauf:

Manche Portale melden uns tägliche Umsatzzahlen, welche du in der MES im Bereich Analytics unter „Täglich“ abrufen kannst. Im Folgemonat, nachdem die Streams und Downloads passiert sind, erhalten wir von den Portalen Monatsreports. Diese Zahlen sind ab Mitte des Monats unter „Vorschau“ in den Analytics verfügbar.

Die Auszahlung erhalten wir von den meisten Portalen im Folgemonat nachdem die Reports bei uns eingegangen sind. Die Abrechnung zwischen Rebeat und den Labels bzw. Künstlern erfolgt zwei Monate nach Zahlungseingang von den Portalen. Der Grund dafür ist, dass Portale Reports immer wieder nachträglich ändern. Durch die verzögerte Auszahlung vermindern wir den Aufwand, Abrechnungen im nachhinein korrigieren zu müssen.

Hier ein Beispiel:
Für Verkäufe im Januar erhalten wir im Februar die Reports und im März die Zahlung von den Portalen. Um mögliche Korrekturen abzufedern, zahlt Rebeat zwei Monate später an die Kunden. Daher erhältst du Verkäufe vom Jänner mit dem Statement Ende Mai ausbezahlt.

Urheberrechtsabgaben in den USA

Urheber (Texter, Komponisten, …) haben ein Recht auf Einnahmen aus Verkäufen von digitaler Musik.

In Europa führen die meisten Stores diese Urheberrechtsabgaben selbst an die jeweiligen Urheberrechtsgesellschaften (AMG, GEMA, SABAM…) ab. In den USA hat das U.S. Copyright Office das Mechanical Licensing Collective (MLC) mit der Sammlung und Auszahlung von Urheberrechtsabgaben beauftragt.  Um diese Zahlungen zu erhalten, müssen sich Autoren und Publisher bei der MLC registrieren.

Dein Label ist kein Mitglied einer Urheberrechtsgesellschaft? Dann können leider keine Urheberrechtstantiemen über Rebeat Digital ausbezahlt werden.

> Option „MLC Registrierung“

  • Wenn du der originale Urheber der Werke bist und bei keiner Urheberrechtsgesellschaft gemeldet bist.
  • Wenn du Fremdkompositionen vertreibst, die bei keiner Urheberrechtsgesellschaft gemeldet sind und du dich selbst um die Weiterverrechnung an die Urheber kümmern möchtest.

> Option „MLC Opt-out“

  • Wenn es sich um eine Cover Version eines Songs handelt.
  • Wenn du deine Werke bereits bei einer Urheberrechtsgesellschaft gemeldet hast.
  • Wenn du einen Verlag hast, der sich darum kümmert.
  • Wenn du oder dein Verlag sich bereits um die Registrierung bei der MLC gekümmert haben.

Das kannst du direkt in der MES beim Anlegen eines Produktes tun. Unter „Trackdaten“ findest du „Verlagsrechte“. Dort kannst du zwischen „MLC Registrierung“ und „MLC Opt-out“ wählen. Klicke Ersteres an, wenn du dein Produkt registrieren willst.

Momentan können bereits veröffentlichte Produkte nur über ein Metadaten-Update für die MLC registriert werden. Wir arbeiten aber bereits an einer Lösung, die das einfacher und ohne Zusatzkosten möglich macht.

Bei neuen Produkten sind die Verlagsrechte ein Pflichtfeld, das heißt, du musst dich entweder für Registrierung oder Opt-out entscheiden. Bereits veröffentlichte Produkte sind automatisch auf „Opt-out“ eingestellt.

Online Musikstores

Wir machen deinen Job leichter, weil wir  die Herausforderungen für Musiklabels kennen. Wir schaffen praktische Lösungen, die dir helfen, deine Arbeit schneller und besser zu erledigen. Wir sind neugierig, mutig und fair in der Zusammenarbeit.

Deine Daten werden an die ausgewählten Stores übermittelt, danach prüfen die Stores selbst, ob die Daten vollständig und korrekt sind. Das kann bis zu 30 Tage dauern.

Wir empfehlen dir, alle Daten spätestens 14 Tage vor gewünschtem Release-Date über MES hochzuladen. So stellst du sicher, dass die Musik zum geplanten Datum in den Stores erhältlich ist.

Bitte suche im jeweiligen Shop nach dem Track oder Album. Generell benötigen die Shops zwischen 3 bis 20 Tagen um die Daten zu prüfen und die Musik online zu stellen.

Ja, mit den kostenlosen Basisfunktion vom Zusatzmodul „Matrix“ ist das ganz einfach. Du kannst für jedes Land bestimmen:

  • Store
  • für Streaming und/oder Download
  • Preisstufe
  • Releasedatum

Klicke einfach bei den Produktdaten auf „Vertriebsmatrix“ und es öffnet sich ein Fenster, wo du deinen Release einstellen kannst. Du kannst Einstellungen auch ganz einfach für andere Länder kopieren und übernehmen.

Den tatsächlichen Verkaufspreis legt der Store fest. Du kannst aber eine Preiskategorie definieren:

  • Automatisch: Der Preis pro Track wird in etwa zwischen EUR 0,89 und 1,19 liegen. Das ist eine Preiserange, die erfahrungsgemäß gut angenommen wird.
  • Budget: Diese Preise liegen ca. 50% unter dem Store-Durchschnitt.
  • Back: Der Verkaufspreis liegt bei ca. 80% von üblichen Store-Preise.
  • Normal: Das ist der übliche Verkaufspreis, wie vom Store definiert.
  • Front Plus: Hier wird versucht, den höchsten Verkaufspreis zu erzielen, der bei etwa 130% vom üblichen Store-Preis liegt. Ein höherer Verkaufspreis erzielt aber nicht automatisch höhere Einnahmen, da die Zahl der Käufe geringer ausfallen kann.

Um eine Preiskategorie festzulegen, klicke beim Produkt auf „Vertriebsmatrix“. Es öffnet sich ein Fenster in dem du für jedes Land eine Kategorie wählen kannst.

Es kann sein, dass der Tracker in MES noch nicht den aktuellen Status anzeigt. Am besten ist, du überprüfst den Release direkt im Store und suchst dort nach dem Song oder Album. Nichts gefunden? Das kann folgende Gründe haben:

Veröffentlichungsdatum liegt in der Zukunft
Bitte überprüfe, ob du vielleicht ein Release–Datum in der Zukunft festgelegt hast. Die Musik wird frühestens ab diesem Datum in den Stores angezeigt.

Store hat die Daten noch nicht geprüft
Einige Shops überprüfen jedes angelieferte Produkt manuell auf Korrektheit der Daten. Das kann manchmal länger dauern, generell kannst du mit 3 bis 30 Tagen rechnen, bis der hochgeladene Track verfügbar ist.

Store bietet nur spezielle Musikgenres an
Es gibt Shops, die nur Produkte eines bestimmten Genres anbieten. Beispielsweise akzeptiert Beatport nur Electronic & Dance und davon auch nur ca. 80 %, um einen hohen Qualitätsstandard für die DJs zu garantieren.

Es kann sein, dass nicht ALLE Tracks eines Albums den Genre-Anforderungen eines Stores entsprechen Zum Beispiel wird ein Produkt mit  zwei Dance-Tracks und zwei Pop-Tracks nicht bei Beatport aufgenommen.

Fehlende oder inkorrekte Produktdaten
Speziell iTunes hat sehr strenge Vorgaben und Richtlinien an die Produktdaten. Sind Daten falsch oder unvollständig, wird die Musik nicht in den Store aufgenommen. Im Handbuch findest du die „Häufigsten Eingabefehler“.

Fehlende Nachfrage
Manche Shops (z.B. Juno) behalten sich das Recht vor, Produkte wieder aus dem Angebot zu nehmen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums (meist 12 Monate) keine Verkäufe generiert haben.

Explizite Songtexte
In manchen Ländern dürfen Songs mit expliziten Texten nicht verkauft werden. Dazu zählen beispielsweise Weißrussland, Burkina Faso, Indien, Nepal und Usbekistan.

Wir können dir die entsprechende Spotify-URI (interner Spotify-Link) zur Verfügung stellen.Voraussetzung ist ein bestehendes Künstlerprofil oder sobald dein erstes Produkt im Status „Zum Shop exportiert“ ist.

Sende eine E-Mail an support@rebeat.com und schreibe uns, für welchen deiner Künstler und welches Produkt du die Spotify-URI benötigst. Die Spotify-URI brauchst du um dein Künstlerprofil bei Spotify zu beanspruchen.

Normalerweise nutzen TikTok User die Musik aus einer Sound Library, die automatisch monetarisiert wird. Es kann aber passieren, dass die Musik nur im Hintergrund läuft oder die Musik wurde live in einem Video eingespielt.

Dabei gelingt es TikTok nicht immer ein korrektes Matching für den Künstler zu erzielen. Für diesen Fall gibt es ein Formular mit dem du deinen Inhalt beanspruchen kannst.

Schreibe bitte an support@rebeat.com und wir senden dir den Link, mit dem du das betroffene Video selbst beanspruchen kannst.